DIE LINKE kritisiert Südwestmetall-Chef Wolf wg. Leiharbeit

Werkverträge und Leiharbeit macht Beschäftigte zu Arbeitnehmern zweiter Klasse. Bernd Riexinger, Parteivorsitzender der LINKEN und Spitzenkandidat bei der Landtagswahl, kritisiert die Äußerungen zu Leiharbeit und Werkverträgen von Südwestmetall-Chef Stefan Wolf in der Stuttgarter Zeitung von heute.

 

Werkverträge und Leiharbeit macht Beschäftigte zu Arbeitnehmern zweiter Klasse

Bernd Riexinger, Parteivorsitzender der LINKEN und Spitzenkandidat bei der Landtagswahl, kritisiert die Äußerungen zu Leiharbeit und Werkverträgen von Südwestmetall-Chef Stefan Wolf in der Stuttgarter Zeitung von heute.

Bernd Riexinger: „Werkverträge und Leiharbeit, also schlechter bezahlte Arbeit bei gleicher Leistung, nehmen ständig und unkontrolliert zu. Es kann doch nicht sein, dass im gleichen Betrieb die einen Arbeitnehmer weniger als die anderen verdienen, obwohl sie die gleiche Arbeit verrichten. Hier muss der Gesetzgeber dem Treiben der Arbeitgeber Einhalt gebieten und die Gerechtigkeit wieder herstellen: Gleiches Einkommen für gleiche Arbeit! Die vorliegende Reform von Arbeitsministerin Andrea Nahles ist sowieso nur noch eine Rumpf-Reform, da Frau Nales schon erheblich vor den Arbeitgebern und der CDU eingeknickt ist. Wenn nun auf Wunsch von Südwestmetall-Chef Stefan Wolf auch noch diese Mini-Reform zu Fall gebracht werden soll, dass spricht das Bände. Für Herr Wolf ist der Mensch offensichtlich nur Mittel. Für DIE LINKE hingegen steht der Mensch im Mittelpunkt.“

Der Einsatz von Arbeitnehmern über Werkverträge spaltet die Belegschaften, macht Beschäftigte zu Arbeitnehmer zweiter Klasse und schürt die Angst im Betrieb vor sozialem Abstieg. Diese Ungerechtigkeit muss der Gesetzgeber jetzt stoppen.
 
Bernd Riexinger: "Aus rein profitorientierten Interessen wollen die Arbeitgeber per Werkverträgen und Leiharbeit bestehende Tarifverträge umschiffen, sie begehen Tarifflucht. Doch das muss aufhören, auch wenn es Südwestmetall nicht in den Kram passt!"

DIE LINKE fordert darüber hinaus zur Bekämpfung der Werkvertragsflut eine gesetzliche Stärkung der Mitbestimmungsrechte für Betriebs- und Personalräte. Damit wäre es möglich, dass diese vom Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung verlangen können, die z.B. Einsatzzeit, Einsatzbereich, Anzahl der Beschäftigten und die Übernahme in ein reguläres Arbeitsverhältnis regelt. Der Arbeitgeber müsste im Zweifel beweisen, dass es ein echter Werkvertrag ist und nicht ein Schweinwerkvertrag oder verkappte Leiharbeit.