Überwachung der LINKEN verstößt gegen das Grundgesetz

Die Überwachung des LINKE-Politiker Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Damit revidierte das Gericht in Karlsruhe eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

Die Überwachung des LINKE-Politiker Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Damit revidierte das Gericht in Karlsruhe eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

Die Fraktion DIE LINKE begrüßte das Urteil auf ihrer Klausur mit großem Beifall. Weiterlesen:

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