Urteil zum rechtswidrigen S21-Polizeieinsatz ist schallende Ohrfeige für grün-rote Landesregierung

Landesregierung vergisst ihr eigenes Votum aus Schlossgarten-Untersuchungsausschuss. Bernd Riexinger, Parteivorsitzender der LINKEN und Spitzenkandidat bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg, begrüßt das Urteil zum brutalen und rechtswidrigen S21-Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag (30.9.2010), bei dem über 400 Demonstranten verletzt wurden. Gleichzeitig kritisiert Bernd Riexinger das juristische und politische Verhalten der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Schwarzen Donnerstag.

Bernd Riexinger, Parteivorsitzender der LINKEN und Spitzenkandidat bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg, begrüßt das Urteil zum brutalen und rechtswidrigen S21-Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag (30.9.2010), bei dem über 400 Demonstranten verletzt wurden. Gleichzeitig kritisiert Bernd Riexinger das juristische und politische Verhalten der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Schwarzen Donnerstag.

Bernd Riexinger: „Gerade bei Stuttgart 21 hat die Politik der Landesregierung weder Hand noch Fuß, sie ist vom reinen Opportunismus getrieben: Als Opposition haben Grüne und SPD im Minderheitenvotum des ersten Untersuchungsausschusses im Jahr 2011 die Versammlung der S21-Gegner im Stuttgarter Schlossgarten als eine vom Grundgesetz geschützte Versammlung anerkannt. Jetzt, im Jahr 2015, wo Grüne und SPD an der Regierung sind, argumentiert die Landesregierung, es handele sich gerade nicht um eine Versammlung. Das ist doch absurd und im höchsten Maße skandalös. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat nun die grün-rote Oppositionsmeinung juristisch bestätigt und damit der Landesregierung und ihrem wendehälsigen Meinungsumschwung eine gewaltige Ohrfeige verpasst. Konsequente Politik sieht anders aus, dafür will DIE LINKE als Fraktion im Landtag sorgen.“

DIE LINKE fordert von der Landesregierung, jetzt den Opfern des Schwarzen Donnerstags entgegenzukommen. Die Anerkennung der Verletzungen von über 400 Bürgern und die Entschädigung für die erlittene Polizeigewalt darf nicht unter den Tisch fallen. Angesichts des heutigen Urteils muss die Landesregierung die Entschädigung jetzt zügig in Angriff nehmen.


Hintergrund
Der zentrale Absatz im Minderheitenvotum von Grünen und SPD lautete:
„Nach Auswertung aller dem Ausschuss bisher vorliegenden Informationen kamen die Menschen überwiegend wohl mit der Absicht in den Schlossgarten, gegen die geplanten Baumfällungen zu demonstrieren und damit zum öffentlichen Meinungsbildungsprozess um das Projekt „S21“ beizutragen.“

Quelle: Bericht und Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses „Aufarbeitung des Polizeieinsatzes am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten“, PDF-Seite 634
http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP14/Drucksachen/7000/14_7500_D.pdf