Rede im Bundestag am 15.06.2023 - Chance verpasst für weitergehende Fahrgastrechte
Die zentrale Anlaufstelle für u.a. Fahrgäste mit Behinderung ist richtig und wichtig. Eine Entschädigung erst ab 60 Minuten Verspätung ist enttäuschend. Frankreich macht es vor: Entschädigung gibt es dort ab 30 Minuten. Für eine pünktliche Bahn muss massiv investiert und ausreichend Personal sichergestellt werden. Ist die Bahn pünktlich, muss die Regierung bessere Fahrgastrechte nicht fürchten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin/sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir werden dem Gesetz zustimmen. Die zentrale Anlaufstelle für Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ist richtig und wichtig.
Vor allem bei den Fahrgastrechten, um die es ja laut Bezeichnung des Gesetzes eigentlich geht, haben sie jedoch die Chance für einen großen Wurf vertan.
Verpflichtende Pläne zur Zahl der Fahrradstellplätze in Zügen vorzuschreiben, ist zwar besser als nichts. Eine konkrete Zahl wäre aber besser.
Die Zugbindung bei 20 Minuten Verspätung sollte generell entfallen. Es muss jedoch unbedingt sichergestellt werden, dass das auch für die Nutzer*innen des Deutschlandtickets angewendet wird.
Eine Entschädigung erst ab 60 Minuten Verspätung ist enttäuschend. Die Niederlande und Frankreich machen es vor: Entschädigung wird dort schon ab 30 Minuten gewährt.
Bessere und frühere Entschädigungen würden die Stimmung bei den Fahrgästen heben und die Bahn zu mehr Pünktlichkeit erziehen. In erster Linie muss es ja darum gehen, dass die Bahn pünktlicher wird. Dafür brauchen wir eben auch bessere Fahrgastrechte.
Für eine pünktliche Bahn muss deutlich mehr investiert und ausreichend Personal sichergestellt werden. Ausreichende Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen sind dafür die wichtigste Voraussetzung. Gelingt das und ist die Bahn pünktlich, müssen Sie bessere Fahrgastrechte nicht fürchten!
